Aufgrund des am 28.10.2011 beschlossenen Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen wird es im Schwalm-Eder-Kreis zu einer Kostenentlastung in Höhe von 1.957.000 Euro im Jahr 2012 kommen. Ab dem Jahr 2014 wird sich dieser Betrag auf 6.565.000 Euro erhöhen. Diese Förderung betrifft die Kostenübernahme für die Grundsicherung im Alter.
Die Kosten dafür mussten bislang vom Schwalm-Eder Kreis getragen werden. Ab dem nächsten Jahr wird sich der Bund an den Kosten beteiligen. Diese Maßnahme vonseiten der Bundesregierung stärkt die kommunalen Gebietskörperschaften.
Ein weiterer positiver Effekt dieses Gesetzes ist, dass die Zinsbelastungen für den Schwalm-Eder-Kreis im Jahr 2012 um ca. 30.000 Euro, und ab dem Jahr 2014 um ca. 100.000 Euro, sinken werden. Durch diese Maßnahmen verbessert sich die finanzielle Situation des Kreises erheblich.

Nils Weigand
„Allerdings lagen diesem Einsparergebnis keinerlei Anstrengungen der Mehrheitsfraktion zugrunde, sondern lediglich die Unterstützung vonseiten der Bundesregierung. Die FDP-Kreistagsfraktion fordert die Mehrheitsfraktion bereits jetzt auf, im Haushalt 2012 weitere Sparbemühungen zu unternehmen, um einen ausgeglichenen Haushalt in den nächsten Jahren näher zu kommen“, so FDP-Fraktionsmitglied Nils Weigand abschließend.